Rollladen - und Sonnenschutztechnikermeister/in Teil I und II
Ab September 2022 startet ein Lehrgang unter der Federführung der Handwerkskammer Niederbayern-Oberpfalz
mit der Staatlichen Berufsschule Wiesau und den Innungen Nord- und Südbayern.
Die näheren Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem Link der Handwerkskammer Niederbayern-Oberpfalz.
Die formlosen Anmeldungen sowie Anfragen nehmen direkt die Ansprechpartner der HWK entgegen:
Herr Georg Stuber - Mail: georg.stuber@hwkno.de Telefon: 0941 7965-140
Frau Maria Mißlbeck – Mail: maria.mißlbeck@hwkno.de Telefon: 0941 7965 – 141
Hinweise:
Zur Meisterprüfung in einem zulassungspflichtigen Handwerk wird zugelassen, wer eine Gesellenprüfung in dem Handwerk,
in dem er die Meisterprüfung ablegen will, oder in einem damit verwandten Handwerk oder eine diesem Meisterberuf entsprechende
Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf bestanden hat.
Eine Berufstätigkeit wird in diesem Fall nicht gefordert. Zur Meisterprüfung wird auch zugelassen, wer eine andere Gesellenprüfung
oder eine andere Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf bestanden hat und in dem zulassungspflichtigen
Handwerk, in dem er die Meisterprüfung ablegen will, eine mehrjährige Berufstätigkeit (in der Regel drei Jahre zum Zeitpunkt der Antragstellung) ausgeübt hat.
Die Bayerische Staatsregierung fördert die berufliche Weiterbildung aktuell mit einem Meisterbonus von derzeit EUR 2.000,--.
Die Auszahlung erfolgt nach komplett abgelegter und bestandener Prüfung.
Informationsblatt zur Meisterprüfung